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		<title>example.com: Latest News</title>
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			<title>example.com: Latest News</title>
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		<lastBuildDate>Sat, 01 Jun 2013 00:00:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Steuerrecht aktuell 5/2013</title>
			<link>http://www.mittelstand-essen.info/recht-und-steuern/recht-und-steuern/detail/artikel/steuerrecht-aktuell-52013/</link>
			<description><h4>RST Steuerberatungsgesellschaft mbH</h4></description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Private Nutzung des Dienstwagens:</b> ein GmbH-Geschäftsführer erhielt für betriebliche Zwecke ein Firmenfahrzeug. Da der Geschäftsführungsvertrag keine Regelung für die private Nutzung des Fahrzeugs vorsah, wurde auf die 1%-Regelung bei der Gehaltsabrechnung verzichtet. Dieser Auffassung widersprach das Finanzgericht Münster (Az.: 13 K 4396/10 E) mit der Begründung, dass der Beweis des ersten Anscheins, das Fahrzeug auch für private Fahrten zu nutzen, vom Geschäftsführer nicht hinreichend widerlegt worden sei. Der Geschäftsführer berief sich darauf, für Privatfahrten sein Motorrad und zudem die Fahrzeuge seiner Frau und seines Sohnes zu nutzen. Da sein Arbeitgeber ihm zumindest eine gelegentliche private Nutzung des Firmenwagens einräumte, zudem vertraglich kein privates Nutzungsverbot vereinbart wurde, liegt der Anschein nahe, so die Richter, das Firmenfahrzeug für private Zwecke zu nutzen. Eine abweichende steuerliche Behandlung kann in Betracht kommen, wenn die für das Fahrzeug entstandenen Aufwendungen durch Belege nachgewiesen werden und das Verhältnis zwischen privaten und dienstlichen Fahrten in einem Fahrtenbuch detailliert aufgeführt ist.&nbsp; 
<h2>Widerlegung des Anscheinsbeweises </h2>
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 4.12.2012 (VIII R 42/09) entschieden, dass der Beweis des ersten Anscheins für die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs widerlegt werden kann, wenn im Privatbereich ein Fahrzeug zur Verfügung steht, das in Status und Gebrauchswert vergleichbar ist mit dem Firmenfahrzeug. So im Fall eines Geschäftsführers, der als Firmenwagen einen Porsche fuhr. Für private Fahrten nutzte er ebenfalls einen im Privatvermögen befindlichen Porsche, der in Ausstattung, Fahrleistungen und Ansehen mit dem Firmenwagen vergleichbar war. Die Ehefrau fuhr einen Familienwagen, der unter Berücksichtigung der Familienverhältnisse (fünf Kinder) einem Sportwagen vorzuziehen ist.&nbsp; Somit ist durch die privat zur Verfügung stehenden Fahrzeuge der Beweis des ersten Anscheins, den Firmenwagen auch für private Zwecke zu nutzen, erschüttert. In diesem Fall wäre es Aufgabe des Finanzamtes gewesen, die private Nutzung des Firmenwagens zu beweisen und nicht dem Steuerpflichtigen die Privatnutzung zu unterstellen und die 1 % Regelung durchzusetzen. Wer ein betriebliches Fahrzeug nicht privat nutzt und durch entsprechende Privatfahrzeuge im Privatbereich den ersten Anschein der privaten Nutzung widerlegen kann, sollte sich durch die bloßen Behauptungen des Finanzamtes nicht zu Zugeständnissen verleiten lassen. <br /><br />]]></content:encoded>
			<category>_Recht und Steuern</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 08 May 2013 10:10:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Inkasso - Forderungen eintreiben lassen</title>
			<link>http://www.mittelstand-essen.info/management/forderungsmanagement-wirtschaftsinformationen/detail/artikel/inkasso-forderungen-eintreiben-lassen/</link>
			<description><h4>Creditreform Essen Stenmans KG</h4></description>
			<content:encoded><![CDATA[Viele Unternehmen klagen darüber, dass ihre Außenstände zunehmen. Kunden zahlen immer später, manche überhaupt nicht. Das führt zu geringerer Liquidität und hohen Verwaltungskosten. <span style="font-weight: bold; ">Spezialisierte Inkassounternehmen </span>wie Creditreform, die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) eine Erlaubnis zum Einzug fremder Forderungen haben, bieten Unterstützung. Sie verfügen über das Know-how und die Erfahrungen, um auch hartnäckige Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Nach Auskunft des BDIU Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen halten Inkassounternehmen rund 55 Milliarden Euro offene Forderungen.
<h2>Außergerichtliches Inkasso</h2>
Nach BDIU-Angaben erzielen Inkassounternehmen in weit über 50 Prozent der Fälle bereits in der <span style="font-weight: bold;">vorgerichtlichen Phase </span>Zahlungen von Schuldnern. Sie gehen weit über das übliche mehrstufige Mahnschreiben hinaus. Sie agieren über Telefonate und Außendienstmitarbeiter meist hartnäckiger als die eigene Buchhaltung und suchen das direkte Gespräch mit dem Schuldner. Außerdem verfügen Inkassounternehmen über aktuelle <span style="font-weight: bold;">Schuldnerdatenbanken</span>, die ein individuelles, nach der finanziellen Situation Ihres Schuldners angepasstes Vorgehen ermöglicht.
Die Schuldner spüren durch den laufenden Kontakt des Inkassounternehmens, dass die Angelegenheit nicht im Sande verläuft. Bevor es zu juristischen Schritten kommt, sind auch Vereinbarungen über Stundungen und akzeptable Ratenzahlungen üblich.
<h2>Gerichtliches Mahnverfahren</h2>
Wenn alle Mahnungen und Gespräche nicht fruchten, dann leiten Inkassounternehmen für Sie das <span style="font-weight: bold;">gerichtliche Mahnverfahren</span> ein. Viele Schuldner zahlen spätestens dann, wenn sie einen Mahn- und später den Vollstreckungsbescheid in der Post finden. Wer dann immer noch nicht zahlt, erhält zur Pfändung Besuch vom Gerichtsvollzieher.&nbsp;
<h2>Überwachung von Titeln</h2>
Wenn nichts zu pfänden ist, muss der Schuldner eine <span style="font-weight: bold;">eidesstattliche Versicherung</span> abgeben. Das Urteil kann dann nicht vollstreckt werden. Allerdings behält der Vollstreckungstitel 30 Jahre Gültigkeit. Inkassounternehmen bieten daher eine laufende Titelüberwachung. In ihren Datenbanken können sie erkennen, wenn der Schuldner wieder zu Geld kommt, um dann einen erneuten Vollstreckungsversuch zu starten. Auch im Ausland ist eine Weiterverfolgung möglich.&nbsp;
<h2>Inkassokosten</h2>
Die Vergütung von Inkassounternehmen ist frei vereinbar. Manche orientieren sich an dem anwaltlichen Vergütungssystem. Üblich sind aber auch Erfolgsprovisionen &nbsp;oder frei vereinbarte Pauschalen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG-Beschluss vom 7. September 2012 - 1BvR 1012/11) können Sie als Gläubiger anfallende Kosten des Inkassounternehmens als <span style="font-weight: bold;">Verzugsschaden</span> beim Schuldner geltend machen. Als Obergrenze definiert das oberste deutsche Gericht allerdings die sonst bei Beauftragung eines Anwalts entstehenden Kosten.&nbsp;]]></content:encoded>
			<category>_Forderungsmanagement</category>
			<category>Wirtschaftsinformation</category>
			
			
			<pubDate>Sat, 29 Sep 2012 10:43:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>SEPA-Umstellung - Der Countdown läuft</title>
			<link>http://www.mittelstand-essen.info/finanzdienstleistungen/detail/artikel/sepa-umstellung-der-countdown-laeuft/</link>
			<description><h4>GENOBANK Essen eG</h4></description>
			<content:encoded><![CDATA[Der europaweite Zahlungsverkehr wird seit 2008 schrittweise auf einheitliche rechtliche und technische Standards für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen umgestellt. Mit SEPA (Single Euro Payment Area) werden in Zukunft alle Euro-Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt. Damit wird der Zahlungsverkehr für 32 europäische Staaten einheitlich und einfacher.&nbsp; Ein wichtiger Termin für Unternehmen ist der 1. Februar 2014. Spätestens dann müssen die nationalen Überweisungen und Lastschriften auf einheitliche SEPA-Produkte umgestellt werden.
<h2>Änderungen für Unternehmen</h2>
<ul><li><b>IBAN und BIC</b>: Die internationale Bankkontonummer (IBAN = International Bank Account Number) und die internationale Bankleitzahl (BIC = Bank Identifier Code) stehen im Mittelpunkt der SEPA-Umstellung. Sie stehen z.B. auf dem Kontoauszug. In Deutschland besteht die IBAN aus 22 alphanumerischen Zeichen. Sie ersetzt ab dem 1.2.2014 bei Überweisungen und Lastschriften die nationale Kontokennung (Kontonummer). Der BIC ist international standardisiert und vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland. Der BIC wird neben der IBAN als zweites Identifikationsmerkmal benötigt und ersetzt die Bankleitzahl. Die Banken bieten Hilfestellungen für die Umwandlung von Kontonummern und Bankleitzahlen in IBAN und BIC an. Sie unterstützen Unternehmen mit einem speziellen IBAN-Konverter bei der SEPA-Umstellung. </li><li><b>Bestehende Einzugsermächtigungen</b>: Bereits einwandfrei erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen gelten auch für das SEPA-Verfahren. Hierzu muss der Zahlungsempfänger seinen Kunden mit einem sogenannten Umdeutungsschreiben notwendige Informationen wie z.B. Gläubiger-Identifikationsnummer, die Mandatsreferenz und den Zeitpunkt der Umstellung auf das SEPA-Verfahren mitteilen. Eine Unterschrift ist nicht neu einzuholen. Gewöhnungsbedürftig sind die für deutsche Einreicher bisher unbekannten Einreichungsfristen. Das bisherige Abbuchungsverfahren findet seinen Nachfolger als SEPA-Firmenlastschrift. Hier gilt die Umdeutungslösung nicht; es ist zwingend eine neue Unterschrift einzuholen. Die Firmenlastschrift ist nur noch zwischen gewerblichen Kunden und nicht mehr mit Privatkunden möglich.</li><li><b>Gläubigeridentitätsnummer</b> (Creditor Identifier = CI): Dies ist eine europaweit einheitliche 16-stellige Nummer, die den Einreicher von SEPA-Lastschriften eindeutig identifiziert. Ohne CI können die eingereichten Transaktionen nicht bearbeitet werden. Sie wird online bei der Deutschen Bundesbank beantragt.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</li><li><b>Zahlungsverkehrssoftware</b>: Für die Teilnahme am SEPA-Verfahren müssen Unternehmen ihr Electronic-Banking und ihre Buchhaltungssysteme anpassen. Hilfestellungen bieten neben den Hausbanken die jeweiligen Softwarehersteller. Die entsprechenden Softwarespezifikationen der SEPA-Verfahren sind bekannt. </li></ul>
<h2>Vorteile für Unternehmen</h2>
Mit SEPA werden einheitliche Zahlungsverkehrsverfahren für alle Euro-Transaktionen geschaffen. Das betrifft sowohl die grenzüberschreitenden als auch die inländischen Zahlungen. Unternehmen können ihren Zahlungsverkehr auf ein Konto konzentrieren und somit den Aufwand für die Datenverwaltung reduzieren. Alle Geschäftspartner verfügen bei IBAN und BIC über einheitliche Daten. Seit dem 1.1.2012 müssen die Zahlungen unter dem einheitlichen rechtlichen Rahmen schneller ausgeführt werden.]]></content:encoded>
			<category>_Finanzdienstleistungen</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 06 Feb 2013 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Berufsunfähigkeitsversicherung</title>
			<link>http://www.mittelstand-essen.info/finanzdienstleistungen/detail/artikel/berufsunfaehigkeitsversicherung/</link>
			<description><h4>GENOBANK Essen eG</h4></description>
			<content:encoded><![CDATA[Jeder fünfte Beschäftigte muss wegen Krankheit vorzeitig seinen Beruf aufgeben.&nbsp;Die Hauptursachen sind psychische Erkrankungen, Probleme mit Gelenken und der Wirbelsäule sowie Herz- und Kreislauferkrankungen. 
<h2>Erwerbsminderungsrente</h2>
Rente wegen Berufsunfähigkeit wird von der staatlichen Rentenversicherung seit dem 1. Januar 2002 nicht mehr gezahlt. Sie wurde von der Erwerbsminderungsrente abgelöst. Das bedeutet eine wesentliche Leistungsverschlechterung. 
<ul><li>Die volle Rente wird nur dann gezahlt, wenn Sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Doch auch dann erhalten Sie nur 32 Prozent ihres bisherigen Einkommens. Wer maximal sechs Stunden am Tag arbeitsfähig ist, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente. Die sogenannte Verweisung in einen anderen als den erlernten Beruf ist möglich. Wer länger als sechs Stunden am Tag arbeiten kann, erhält keine Zahlungen.</li><li>Renten wegen Erwerbsminderung sind auf drei Jahre befristet. Sie können aber verlängert werden. Spätestens nach neun Jahren Befristung entsteht ein dauerhafter Rentenanspruch. Eine Dauerrente gibt es auch dann, wenn gutachterliche Untersuchungen festgestellt haben, dass sich der Gesundheitszustand nicht bessern wird.</li><li>Zeitrenten werden frühestens vom siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung an gezahlt. Die Zeit bis dahin wird in der Regel durch Krankengeld oder Arbeitslosengeld überbrückt.</li><li>Wer die volle Erwerbsminderungsrente erhält, weil er keinen Teilzeitarbeitsplatz findet, erhält diese Rente stets nur befristet. Damit können künftige Änderungen auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt werden.</li></ul>
<h2>Private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)</h2>
Bei dieser Versorgungslücke ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Erleiden Sie dann einen Unfall oder werden Sie unheilbar krank, zahlt die Versicherung bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze eine <b>monatliche Rente</b>, wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. 
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist <b>umso günstiger</b>, je jünger und gesünder Sie sind. Schließt z. B. ein gesunder Dreißigjähriger eine BU ab, kann seine Versicherung bis zu 40 Prozent günstiger sein als die eines gesunden Vierzigjährigen. Älteren Arbeitnehmer/innen, die eine BU abschließen möchten, kann es passieren, dass sie kein Angebot erhalten oder nicht alle Krankheiten absichern können. Auch wenn Vorerkrankungen vorliegen, ist der Abschluss einer BU schwierig. Problematisch ist es vor allem bei psychischen Störungen, die nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung 2010 rund 40 Prozent der Erwerbsminderungsrenten verursachten, gefolgt von orthopädischen Erkrankungen (15 %) Krebserkrankungen (13 %) und Herz-Kreislauferkrankungen (10 %).
Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass das <b>Rücktrittsrecht</b> Ihres Versicherers im Rahmen der Anzeigepflicht von <b>Vorerkrankungen</b> nicht zu lang ist, Sie Ihren Vertrag ohne spätere neue Gesundheitsprüfung <b>beitragsfrei</b> stellen können, die Vertragslaufzeit mit Ihrem Renteneintritt endet und Ihr Vertrag keine <b>Verweisungsklausel</b> enthält. Damit müsste Ihre Versicherung nicht zahlen, wenn Sie noch in einem anderen Beruf mit gleichem Status und Gehalt arbeiten können.]]></content:encoded>
			<category>_Finanzdienstleistungen</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 08 Apr 2013 13:52:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Kostenanalysen - Kostentreiber frühzeitig entdecken</title>
			<link>http://www.mittelstand-essen.info/management/betriebswirtschaft-managementberatung/detail/artikel/kostenanalysen-kostentreiber-fruehzeitig-entdecken/</link>
			<description><h4>SF Steuerberatung | Wirtschaftsprüfung</h4></description>
			<content:encoded><![CDATA[Kostenmanagement ist eine permanente Aufgabe. Leider reagieren viele Unternehmen häufig zu spät. Kommt es zu einer Krise, bricht Hektik aus. Die Kostensenkungsmaßnahmen sind dann meist reaktiv, spontan und beheben allenfalls die Symptome, nicht jedoch die Ursachen. Die Kostenprobleme werden immer wieder auftauchen. Besser ist es, wenn Sie regelmäßig und aktiv Ihre Kosten analysieren. Wo gibt es Kostenprobleme? Was sind die Kostentreiber?
<h2>Unternehmensinterne Analysen</h2>
Kosten werden von Produkten, Geschäftsprozessen und Ressourcen verursacht. Bedeutsam sind in diesem Kontext die <b>Komplexitätskosten</b>, also die Kosten, die sich mit der Vielfalt des Produktprogramms verändern. Gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten versuchen Unternehmen, sinkende Umsätze durch die Entwicklung neuer Produkte oder Produktvarianten auszugleichen. Oftmals wird argumentiert, dass eine neue Produktvariante nahezu ohne zusätzliche Kosten eingeführt werden kann, da durch das bereits bestehende Produkt sowieso schon Fixkosten anfallen. Außer Acht gelassen werden dabei die Kosten für die neu einzurichtende Infrastruktur: Sie benötigen z. B. Lieferanten für Material und Verpackungen. Zudem muss das neue Produkt auch verwaltet werden. 
<h2>Wettbewerbsbezogene Analysen</h2>
Das Schmoren im eigenen Saft hilft Ihnen nur begrenzt. Sie können Ihre Kosten intern immer nur im Zeitvergleich analysieren. Notwendig ist daher immer auch ein <b>Betriebsvergleich</b>. Welche Kosten sind branchenüblich? Was machen Ihre Wettbewerber? Das hört sich einfach an, die einzige Schwierigkeit ist, an entsprechende Daten zu kommen. Vorhandene Studien können Sie im Internet recherchieren, häufig gratis herunterladen oder kaufen. Für spezielle Zahlen (<b>Benchmarks</b>) müssen Sie Profis beauftragen.
<h2>Beschaffungsmarktbezogene Analysen</h2>
Auch Ihre <b>Einkaufspreise </b>müssen sich bei Wahrung Ihrer Qualitätsstandards reduzieren. Hierfür ist eine Beobachtung der Lieferantenmärkte notwendig. Im Rahmen der Globalisierung gibt es auch attraktive Einkaufsquellen in Osteuropa und Fernost. Bedienen Sie sich dabei auch erfahrener Berater, die z. B. den chinesischen Markt gut kennen. Die Einkaufspreise hängen auch von der Zahl Ihrer Lieferanten ab. Konzentrieren Sie sich auf nur einen Lieferanten, können Sie zwar die besten Preise aushandeln, Ihre Abhängigkeit steigt aber. Berücksichtigen Sie auch alle Kosten, die durch die Nutzung von Material und Maschinen entstehen. 
<h2>Absatzmarktbezogene Analysen</h2>
Der stärkste <b>Kostentreiber </b>in diesem Bereich ist eine hohe Kundenfluktuation. Kundenzufriedenheit dagegen führt zu höherer Kosteneffizienz, weil Kunden Ihnen treu bleiben und <b>Wechselkosten</b> vermieden werden. Leider werden in den meisten Betrieben zwar die Produktkosten detailliert berechnet, die Kundenbindung dagegen wird vernachlässigt. Auch die Kundenstruktur kann Auswirkungen auf Ihre Kosten haben, auch hier lohnt sich eine Analyse. Unterteilen Sie Ihre Kunden in attraktive (also rentable) und weniger attraktive Kunden. Erfassen Sie dazu die kundenspezifischen Kosten.]]></content:encoded>
			<category>_Betriebswirtschaft/Managementberatung</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 06 May 2013 11:47:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Gehaltsextras – Steuerfreier Arbeitslohn</title>
			<link>http://www.mittelstand-essen.info/recht-und-steuern/steuerberatung/detail/artikel/gehaltsextras-steuerfreier-arbeitslohn/</link>
			<description><h4>Rotthege Wassermann Partnergesellschaft </h4></description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Kampf um gute Fachkräfte ist in vielen Branchen längst entbrannt. Neben interessanten Aufgaben, Aufstiegschancen und das Arbeitsgeberimage bleibt die Vergütung ein wichtiger Faktor, um gute Mitarbeiter zu halten und zu gewinnen. Gehaltserhöhungen werden in Deutschland aber vor allem für diejenigen Mitarbeiter stark ansteigend besteuert, die zwischen Gering- und Gutverdienern angesiedelt sind. Die sogenannte „kalte Progression“ kann beim Großteil der Arbeitnehmer mehr als die Hälfte des Gehaltsplus fressen. Für Arbeitgeber bieten sich daher steuerfreie bzw. -begünstigte Gehaltsextras als clevere Vergütungsalternative.
<ul><li><b>Vorsorgeleistungen:</b> Bieten Sie Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Alterversorgung durch Gehaltsumwandlung. Bis zu 2.784 Euro (4 Prozent der Rentenbemessungsrenze von 69.600 Euro) können steuer- und sozial-versicherungsfrei angelegt werden.</li><li><b>Belegschaftsrabatte:</b> Für verbilligt oder unentgeltlich bereitgestellte Sachbezüge fallen für Ihre Mitarbeiter Steuern und Sozialversicherungsbeträge an. Vorteile ergeben sich nur bei Waren und Dienstleistungen, die Sie auch Ihren Kunden anbieten. Vom Verkaufspreis werden dann ein Bewertungsabschlag von 4 Prozent und ein Rabattfreibetrag von 1.080 Euro abgezogen.</li><li><b>Aufmerksamkeiten:</b> Steuer- und sozialabgabenfrei sind kleine Gelegenheitsgeschenke (z. B. Bücher, Blumen, CDs) im Wert von monatlich bis zu 40 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Bei Geschenken auf Betriebsveranstaltungen erhöht sich diese Freigrenze auf 110 Euro.</li><li> <b>Erholungsbeihilfe:</b> Zahlen Sie Ihren Mitarbeitern zum Urlaub bis zu 156 Euro, Ehegatten 104 Euro und pro Kind 52 Euro als Erholungsbeihilfe ohne Abzüge dazu. Sie übernehmen die pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent. Massagen zur Gesundheitserhaltung sind pro Jahr und Mitarbeiter bis zu 500 Euro sogar steuer- und sozialabgabenfrei.</li><li><b>Kindergartenzuschuss:</b> Wenn Sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Ihrem Unternehmen fördern möchten, bieten Sie Ihren Mitarbeitern einen steuer- und sozialabgabenfreien Kindergartenzuschuss, z. B. als Barauszahlung oder als Sachleistung in Form einer Betriebskita.</li><li><b>Essenszuschüsse</b> sind als Sachwertbezug bis zu 6,03 Euro pro Tag möglich, wenn Sie z. B. keine Kantine haben. Sie versteuern pauschal 25 Prozent.</li><li><b>Fahrtkostenzuschuss:</b> Bezuschussen Sie die Fahrten Ihrer Mitarbeiter zwischen Wohnung und Arbeit mit 0,30 Euro pro Kilometer. Pro Jahr sind 4.500 Euro möglich. Sie versteuern den Zuschuss pauschal mit 15 Prozent.</li><li><b>Tankgutscheine</b> im Wert von monatlich bis zu 44 Euro sind für Ihre Mitarbeiter ebenfalls steuer- und sozialabgabefrei. Auch andere Warengutscheine sind in dieser Höhe denkbar, z. B. Lottoscheine</li><li><b>Firmenwagen:</b> Auch die Überlassung des Firmenwagens für die Urlaubsfahrt ist steuer- und sozialabgabenfrei.</li><li><b>Sonstiges:</b> Steuer- und Abgabenfreiheit gilt auch, wenn Sie Ihren Mitarbeitern z. B. Computer und Mobiltelefone zur Nutzung außerhalb des Arbeitsplatzes zur Verfügung stellen. Computer und Notebooks können Sie Ihren Mitarbeitern schenken, wenn Sie 25 Prozent pauschal versteuern.</li></ul>]]></content:encoded>
			<category>_Steuerberatung</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 07 May 2013 12:37:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Vorteile der Wirtschaftsprüfung </title>
			<link>http://www.mittelstand-essen.info/recht-und-steuern/wirtschaftspruefung/detail/artikel/vorteile-der-wirtschaftspruefung/</link>
			<description><h4>NICON GmbH</h4></description>
			<content:encoded><![CDATA[Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss nach § 316 HGB von einem <span style="font-weight: bold;">Wirtschaftsprüfer </span>darauf hin prüfen lassen, ob der Jahresabschluss und die Buchführung gesetzeskonform sind und ob der Lagebericht inhaltlich mit dem Jahresabschluss übereinstimmt. Prüfungspflichtig sind nach dem Publizitätsgesetz (PublG) auch Personengesellschaften und Einzelkaufleute, wenn Sie mehr als 65 Mio. Euro Bilanzsumme, 130 Mio. Euro Umsatz und 5.000 Mitarbeiter haben. Zwei von drei Kriterien genügen für die Publizitätspflicht.
<h2>Größenklassen</h2>
Zu den kleinen Kapitalgesellschaften, die ihren Jahresabschluss nicht prüfen lassen müssen, gehören nach § 267 HGB solche Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Größenklassen nicht überschreiten:
<ul><li>Bilanzsumme von 4.840.000 Euro,</li><li>9.680.000 Euro Umsatz,</li><li>50 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt.</li></ul>
<h2>Freiwillige Prüfung</h2>
Unternehmen, für die keine gesetzliche Prüfungspflicht besteht, können ihren Jahresabschluss aber freiwillig prüfen lassen. Die Vorteile sind offensichtlich:
<ul><li>Das Testat eines Wirtschaftsprüfers schafft Pluspunkte bei Kapitalgebern wie Banken und Investoren. Das Vertrauen steigt und die Basis für bessere Konditionen ist gelegt.</li><li>Auch bei einem möglichen Verkauf ist ein testierter Jahresabschluss eine solide und vertrauenswürdige Grundlage für eine Unternehmensbewertung.</li><li>Schließlich liefern Wirtschaftsprüfer auch Ansatzpunkte zur Optimierung des eigenen Rechnungswesens, Controllings und Risikomanagements.</li></ul>
<h2>Prüferische Durchsicht</h2>
Eine „abgespeckte“ Variante der Wirtschaftsprüfung ist die sogenannte prüferische Durchsicht. Diese betriebswirtschaftliche Analyse wurde vom IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. im Prüfungsstandard IDW-PS-100 geregelt.&nbsp;
Ist die prüferische Durchsicht erfolgreich, bestätigt der Wirtschaftsprüfer, dass mit einer gewissen Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht mit den gesetzlichen Vorschriften übereinstimmt.
Um diese<span style="font-weight: bold;"> Negativaussage</span> bestätigen zu können, müssen sich beauftragte Wirtschaftsprüfer an einen festen Ablauf aus Auftrag, Planung, Durchführung, Dokumentation und Bescheinigung halten. Insbesondere müssen sie ausreichende Nachweise einholen, z. B. Befragungen und analytische Beurteilungen. Erst wenn die vorgelegten Informationen falsch sind oder Hinweise auf falsche Informationen vorliegen, sind weitere Nachweise erforderlich.]]></content:encoded>
			<category>_Wirtschaftsprüfung</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 28 Aug 2012 10:08:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Profi-Websites für den Mittelstand</title>
			<link>http://www.mittelstand-essen.info/management/online-marketing/detail/artikel/profi-websites-fuer-den-mittelstand/</link>
			<description><h4>Mittelstandswissen Services GmbH</h4></description>
			<content:encoded><![CDATA[Bewertungen, Empfehlungen, Blogs und Suchmaschinen <b>demokratisieren das Web</b>. In der realen Welt ist das bisher nicht so. Entweder gibt es starke nationale Marken mit einem riesigen Werbebudget oder lokale Angebote mit einem kleinen Markt vor Ort. Die Größenvorteile vieler Konzerne sind im Internet nicht so entscheidend wie in der realen Welt. Im Web ist es auch&nbsp;Kleinunternehmen ohne <b>Konzernbudget</b> möglich, Nischenprodukte bundesweit zu verkaufen.&nbsp;Eine <b>intelligente Strategie</b> mit einer guten Website, Kenntnissen in der Suchmaschinenoptimierung und spitz zugeschnittenen Google-AdWords-Kampagnen reicht. 
Viele Anbieter, die z. T. auch nur nebenberuflich agieren, bieten ihre Nischenprodukte daneben auf spezialisierten Online-Märkten (z. B. E-Bay, Amazon). Bei Anbietern wie Amazon können auch Lager- und Logistikleistungen preiswert eingekauft werden.
Trotz dieser Entwicklungen ist die Zahl der <b>Online-Verweigerer</b> unter den lokalen Unternehmen noch immer erstaunlich groß. Von den drei Millionen Unternehmen in Deutschland haben 2,6 Millionen einen Umsatz von unter einer Million Euro pro Jahr. Das sind die Einzelhändler, Handwerker, Gastronomen, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte und Architekten, all diejenigen, die meist ausschließlich lokale Märkte bedienen und überwiegend in Anzeigenblättern werben. Viele dieser kleinen Unternehmen haben noch einen schlechten oder gar keinen Internetauftritt. 
Eine <b>professionelle Website</b> ist daher eine <b>Grundvoraussetzung für erfolgreiches Online-Marketing</b>. Einfache HTML-Seiten nach dem Baukastenprinzip, wie es viele Provider oder Agenturen bieten, reichen dafür nicht aus. Notwendig sind ausgereifte Redaktionssysteme (engl.: CMS Content Management Systeme). Mit dieser Software ist es möglich, dass Sie Inhalte und Strukturen jederzeit selbst ändern können. Außerdem bieten nur Profi-Systeme nützliche Zusatzmodule wie E-Mail-Newsletter, Videoausgaben, News-Kanäle, Blogs, Veranstaltungskalender, Gästebücher, geschlossene Kundenbereiche, Branchenbücher, Routenplaner. 
Solche <b>Profi-Lösungen</b>, die sich früher nur Großunternehmen leisten konnten, sind mittlerweile auch für kleine Firmen erschwinglich. Die&nbsp;<link http://www.mittelstandswissen.de/online-marketing-services/profi-website-mit-content/><b>Profi-Websites</b> </link>von Mittelstandswissen bieten nicht nur alle oben genannten Funktionen, sondern für bestimmte Branchen auch Fachinformationen für Ihre Kunden.
<h2>Was bei einer Website noch wichtig ist</h2>
Vor allem Erstbesucher müssen sich schon nach wenigen Augenblicken auf Ihrer Webpräsenz zurechtfinden und das meist über Google Gesuchte in Texten und Bildern erkennen können. Nur so bleiben sie. Achten Sie deshalb auf ein ansprechendes und nutzerfreundliches <b>Design</b>. Bieten Sie <b>Texte</b>, die Ihre geschäftsspezifischen Suchbegriffe beinhalten, informativ sind und verständlich geschrieben sind. 
Vor allem die <b>Startseite</b> Ihrer Website muss den <b>Kern Ihres Geschäftsmodells</b> und Ihrer Wettbewerbsvorteile auf den Punkt bringen. Das ist eine strategische, nicht delegierbare Positionierungsaufgabe der Geschäftsführung.
Möchten Sie wissen, wie Sie die digitale Zukunft zu Ihrem Vorteil nutzen können? Ich freue mich auf Ihren Kontakt!]]></content:encoded>
			<category>_Online-Marketing</category>
			
			
			<pubDate>Sun, 08 Jul 2012 09:03:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Betriebliche Altersversorgung für Selbstständige</title>
			<link>http://www.mittelstand-essen.info/finanzdienstleistungen/detail/artikel/betriebliche-altersversorgung-fuer-selbststaendige/</link>
			<description><h4>GENOBANK Essen eG</h4></description>
			<content:encoded><![CDATA[Viele Selbstständige haben keine angemessene Altersversorgung. Ein Mini-Rentenanspruch vielleicht aus der Zeit vor der Unternehmertätigkeit, eine kleine Lebensversicherung da und dort sowie die Hoffnung auf den großen Firmenverkauf, so stellt sich die Situation häufig dar. Nicht selten kommt dann im Alter das böse Erwachen. Neben den zahlreichen Möglichkeiten der privaten Absicherung gibt es die staatlich geförderte <b>betriebliche Altersversorgung (baV)</b> mit&nbsp;unterschiedlichen Durchführungswegen: Pensionsfonds, Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Pensionszusage.
<h2>Wer kann sich über eine baV absichern?</h2>
<ul><li>Bei Führungskräften ohne Gesellschaftsanteile gibt es keine Beschränkung. Mitarbeiter haben seit dem 1.1.2002 sogar einen gesetzlichen Anspruch auf eine baV durch Entgeltumwandlung. Beiträge von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2012 entspricht das 2.688 €) sind in der Ansparphase steuer- und sozialabgabefrei. In der Auszahlungsphase sind die Leistungen zu versteuern (nachgelagerte Versteuerung).</li><li>Einzelunternehmer und Geschäftsführer-Gesellschafter von Personengesellschaften unterhalten kein Arbeitsverhältnis zu ihrer Gesellschaft. Sie können die baV nicht nutzen. Für sie wurde die Basisrente (Rürup-Rente) als Alternative eingeführt.</li><li>Für Freiberufler gibt es spezielle Möglichkeiten der bav-Gestaltung, wenn von einem Auftraggeber regelmäßig Aufträge kommen.</li><li>Anteilseigner von Kapitalgesellschaften, die als Geschäftsführer angestellt sind, können die baV ohne Einschränkung nutzen.</li></ul>
<h2>Direktzusage oder Unterstützungskasse?</h2>
Pensionsfonds haben in der Praxis kaum Relevanz. Als Basisversorgung spielen Pensionskassen und Direktversicherungen eine Rolle, welche dann – insbesondere bei höheren Ansprüchen – durch die Direktzusage (Pensionszusage) und die Unterstützungskasse aufgestockt werden.&nbsp;&nbsp;&nbsp; 
<ul><li>Bei der <b>Direktzusage </b>verpflichtet sich das Unternehmen, im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall Versorgungsleistungen zu zahlen. Größter Vorteil dieser Versorgungsart ist die nachgelagerte Besteuerung. Die Zusagen sind frei gestaltbar. Pensionszusagen sind in der Regel durch eine Rückdeckungsversicherung gesichert,&nbsp;die zum Schutz im Insolvenzfall an den Geschäftsführer verpfändet sein sollte. Die Beiträge sind für das Unternehmen Betriebsausgabe.</li><li>Die <b>Unterstützungskasse</b> wird ebenfalls nachgelagert besteuert, hat aber den Vorteil, dass die Leistungen Betriebsausgaben sind und keine Wirkung auf die Bilanz haben. Weniger flexibel&nbsp;gestalten sich&nbsp;hier allerdings die Beiträge, weil sich die betreffende Führungskraft bis zum 55. Lebensjahr zu einem Gehaltsverzicht mit gleichbleibenden oder steigenden Beträgen verpflichtet. Auch diese Beiträge sind für das Unternehmen Betriebsausgabe.</li></ul>
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Finanzexperten gerne zur Verfügung.]]></content:encoded>
			<category>_Finanzdienstleistungen</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 15 May 2012 09:32:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Cash Management – Finanzplanung</title>
			<link>http://www.mittelstand-essen.info/finanzdienstleistungen/detail/artikel/cash-management-finanzplanung/</link>
			<description><h4>GENOBANK Essen eG</h4></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div><span style="font-weight: bold; ">Cash Management</span> bedeutet die Optimierung aller betrieblichen Zahlungsströme. Je größer und internationaler ein Unternehmen ist, desto wichtiger wird die kurzfristige Finanzdisposition, auch Treasury genannt. Oberstes Ziel von Cash Management ist die Sicherung der Liquidität unter den Nebenbedingungen der Rentabilitätsmaximierung und Risikominimierung.
<h2><b style="text-indent: -18pt; ">Liquiditätsplanung</b></h2>
<span style="text-indent: -18pt; ">Aus der lang-, mittel- und kurzfristigen Unternehmensplanung leitet sich die Liquiditätsplanung ab. Sie zeigt mögliche Liquiditätsüberschüsse und -unterdeckungen und ist Grundlage für Finanzierungs- und Geldanlageentscheidungen. Für das Cash Management sind kurzfristige und bei großen Kapitalbewegungen auch tägliche Übersichten erforderlich.</span>
<h2><b>Rentabilitätsmaximierung</b></h2>
<ul><li><b style="text-indent: -18pt; ">Netting</b><span style="text-indent: -18pt; ">: Die Verrechnung konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten ist eine wichtige Möglichkeit, um unnötige Zahlungsströme und damit verbundene Kosten zu vermeiden. Auch hierfür gibt es geeignete EDV-Unterstützung.</span></li><li><b style="text-indent: -17.85pt; ">Electronic Banking</b><span style="text-indent: -17.85pt; ">: Der elektronische Zahlungsverkehr ist in den Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Er spart Transaktionsgebühren und internen Bearbeitungsaufwand.&nbsp;Das Unternehmen erhält zeitnah alle Informationen, kann diese in den weiterführenden System (z. B. Buchhaltung) weiterverarbeiten oder schnell notwendige Transaktionen anstoßen.&nbsp;Durch die europäische Norm SEPA (Single Euro Payment Area) ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsraum entstanden, der die Transaktionskosten in den Unternehmen weiter reduziert. Für sonstige Auslandszahlungen haben sich SWIFT-Zahlungen (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) schon seit vielen Jahren bewährt.</span></li><li><b style="text-indent: -18pt; ">Zinsen</b><span style="text-indent: -18pt; ">: Der tagesaktuelle Überblick der Kontostände zeigt, ob Defizite gedeckt oder Überschüsse kurzfristig z. B. als Festgeld angelegt werden müssen.</span></li></ul>
<h2><b>Risikominimierung</b></h2>
<ul><li><b style="text-indent: -18pt; ">Bargeschäfte</b><span style="text-indent: -18pt; ">: Unternehmen mit hohen Bargeldeinnahmen müssen den Geldtransport zur Bank absichern.&nbsp;</span>Hierfür bietet sich für eine sichere und einfache Abwicklung die Zusammenarbeit mit einem Werttransportunternehmen an.</li><li><b style="text-indent: -18pt; ">Forderungsausfälle</b><span style="text-indent: -18pt; ">: Kurzfristige Zahlungsausfälle Ihrer Kunden mit negativer Liquiditätswirkung können Sie durch Warenkreditversicherungen kompensieren.</span></li><li><b style="text-indent: -18pt; ">Währungsrisiken</b><span style="text-indent: -18pt; ">: Im internationalen Geschäft außerhalb des Euro-Raums können Sie Wechselkursrisiken z. B. durch Devisen-Netting oder Devisentermingeschäfte absichern.</span></li></ul>
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Finanzexperten gerne zur Verfügung.</div>]]></content:encoded>
			<category>_Finanzdienstleistungen</category>
			
			
			<pubDate>Sat, 06 Apr 2013 21:22:00 +0200</pubDate>
			
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